Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ing. Hans Drascher Ges.m.b.H., gültig für alle Lieferungen und Leistungen
AGB als PDF herunterladen1.Allgemeines
Die Grundlage des zustande kommenden Auftragsverhältnisses bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche für alle Lieferungen und Leistungen gelten. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht rechtswirksam vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2.Kostenvoranschlag
Unsere Kostenvoranschläge erfolgen freibleibend. Die darin verzeichneten Preise sind ab dem Tag des Datums des Kostenvoranschlags für 60 Tage gültig. Im Kostenvoranschlag sind nur die Leistungen, welche ausdrücklich angeführt sind, berücksichtigt. Sämtliche Mengen- und Maßangaben sind Zirka-Werte. Sollte sich bei der Durchführung der Arbeiten herausstellen, dass besondere behördliche Auflagen zu erfüllen sind, welche vor Inangriffnahme der Arbeiten nicht vorhersehbar waren, werden diese Mehrkosten gesondert verrechnet.
3.Vertragsabschluss, Auftragserteilung
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung auf unserem Kostenvoranschlag von dem/den Auftraggeber/n oder durch eine schriftliche Bestätigung auf unserer Auftragsbestätigung von dem/den Auftraggeber/n rechtswirksam zustande. Sollten Lieferungen und Leistungen ohne vorangegangenem Kostenvoranschlag seitens des/dem Auftraggeber/s gewünscht werden, erfolgt der Vertragsabschluss durch schriftliche Beauftragung des/der Auftraggeber/s. Mündlich erteilte Aufträge gelten nicht als Beauftragung jedweder Lieferungen und Leistungen.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Vorgaben des Verbraucherrecht-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) eingehalten wurden (Beilage).
4.Leistungsausführung, Leistungsbeginn, -ende
Der Auftragnehmer ist erst dann zur Ausführung der beauftragten Lieferungen und Leistungen verpflichtet, wenn sämtliche baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Obliegenheit hierfür liegt alleine bei dem/den Auftraggeber/n. Erforderliche Bewilligungen und Meldungen (Baubehörde, Energieversorgungseinrichtungen, etc.) sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu erwirken.
Der für die Durchführung der Arbeiten benötigte Baustrom, sowie Wasser wird kostenlos von dem/den Auftraggeber/n zur Verfügung gestellt.
Vom Auftragnehmer bekanntgegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich. Rechtsfolgen aus den Nichteinhalten bekanntgegebener Fertigstellungstermine könnten nicht geltend gemacht werden, außer das Verschulden liegt beim Auftragnehmer und wird von dem/den Auftraggebern schriftlich nachgewiesen.
5.Sicherungsmaßnahmen
Sofern vom Auftragnehmer offerierte und von ihm für notwendig befundene oder gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen, Materialien sowie dem Objekt (z.B. Schutzgerüste, Fangseile, Geländer, Verwahrungseinrichtungen, Notabdichtungen, Planenabdeckungen etc.) nicht beauftragt werden, sind diese von dem/den Auftraggeber/n für den Auftragnehmer unentgeltlich beizubringen bzw. zu erledigen. Sollten Sicherungsmaßnahmen am Objekt bauseits oder gar nicht durchgeführt werden, haftet für Schäden am Objekt aus der mangelhaften oder unterlassenen Durchführung alleine der/die Auftraggeber.
6.Arbeitsbeginn, -durchführung
Sämtliche notwendige Arbeiten von Vorgewerken müssen vor unserem Arbeitsbeginn abgeschlossen sein. Steh- bzw. Wartezeiten aus mangelhaften oder nicht fertiggestellten Vorleistungen werden extra verrechnet. Sofern der Auftragnehmer mangelhafte oder fehlende Vorleistungen zu Ende bringen muss, damit seine Leistungserbringung beginnen kann, werden diese Leistungen extra verrechnet.
7.Preisgültigkeit, Abrechnung
Sofern es zwischen Vertragsabschluss und Ausführung der Leistungen/Lieferung zu Lohn- oder Materialkostenerhöhungen (per Gesetz, Verordnungen oder Kollektivvertrag) kommt, erhöhen sich die Preise aus dem Kostenvoranschlag entsprechend (der Auftragnehmer kommt hier seiner Mitteilungspflicht nach).
Da die Mengen- und Maßangaben im Kostenvoranschlag Zirka-Werte sind, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Mengen- und Maßabrechnung wird durch ein Aufmaß erstellt, indem am Objekt Naturmaße genommen werden. Sofern es sich um Lieferungen handelt, wird die tatsächliche Liefermenge verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils geltenden Ö-Normen oder DIN-Normen bzw. dem ABGB.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, allfällig vereinbarte Rechnungseinbehalte (Haftrücklass) durch Beibringung einer Bank- oder Versicherungsgarantie abzulösen.
8.Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Arbeitsbeginn und danach nach Maßgabe des Baufortschrittes, Teilzahlungen zu verlangen. Sämtliche (Teil)-Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig. Andere Zahlungskonditionen sind bei Vertragsabschluss zu vereinbaren.
Sollte der/die Auftragnehmer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann der Auftragnehmer, nach Setzung einer qualifizierten Nachfrist, die Arbeiten einstellen. Die Fortführung der Arbeiten wird erst nach Begleichung des offenen Saldos und evtl. anfallender Nebenkosten (Mahn-, Inkasso-, Rechtsvertretungskosten, etc.) vereinbart. Sollte der/die Auftraggeber keinerlei (weiteren) Zahlungen leisten, ist der Auftragnehmer per sofort berechtigt vom geschlossenen Vertrag zurück zu treten. Sämtliche bis dahin angefallene Leistungen und Lieferungen sind dem Auftragnehmer zu vergüten.
9.Zahlungsverzug
Sofern der/die Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt den gesetzlichen Verzugszinsensatz von 4% auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Basiszinssatz p. a. zu verrechnen (Verbrauchergeschäft). Beim Unternehmergeschäft beträgt der gesetzliche Verzugszinsensatz 9,2% auf den letztgültigen Basiszinssatz.
10.Gewährleistung
Die Gewährleistungszeiträume werden ausdrücklich nach den geltenden Ö-Normen vereinbart.
Allfällige Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich und schriftlich, unter genauer Bezeichnung des Mangels zu rügen. Unbeschadet eines Wandlungsanspruches des Auftraggebers, erfolgt die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches durch die kostenlose Behebung des Mangels (der Mängel) in einer angemessenen Frist.
Ist die Mängelbehebung nicht möglich, oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Eine Mängelbehebung durch den/die Auftraggeber ist nur dann zulässig, wenn der Auftragnehmer seiner Mangelbehebungspflicht nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.
Der/Die Auftragnehmer ist/sind nicht berechtigt, bei nur geringfügigen Mängeln die Zahlung von in Rechnung gestellten Beträgen zu verweigern.
11.Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellte Zeichnungen, Entwürfe, Vorschläge, Aufstellungen und Kostenvoranschläge sind das Eigentum des Auftragnehmers.
Dem/Den Auftraggeber/n ist es nicht gestattet, ohne unsere schriftliche Zustimmung diese Daten Dritten zugänglich zu machen.
Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Leistungen und Lieferungen bleiben sämtliche gelieferte und montierte Gegenstände im Eigentum des Auftragnehmers.
12.Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Für sämtliche Streitigkeiten wird die Geltung österreichischen Rechts sowie der Gerichtsstand Wien vereinbart (soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen). Erfüllungsort ist Wien.
Auftragnehmer
Ing. Hans Drascher Ges.m.b.H.
Franzosengraben 11, 1030 Wien
Rathgasse 20, 2500 Baden
Telefon: 01 / 798 75 38, Fax: 01 / 798 21 26
E-Mail: office@drascher.at
Zertifiziert nach ISO 9002, Firmenbuchnummer FN 131180 m, Handelsgericht Wien, UID-Nr. ATU38552605, DVR 0809021, Gerichtsstand Wien
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